Vorab: Es gibt gegenwärtig leider keine einheitliche und klar rechtssichere Vorgehensweise zu Nutzung von Filmen in der Lehre. Die Rechtsauffassung hat sich in den letzten Jahren geändert und es wird heute strenger ausgelegt, was z. B. eine "nicht öffentliche Wiedergabe" bzw. eine "geschlossene Personengruppe" ist. Dies ist gerade bei Seminaren in der Hochschul- und Fachschullehre nicht einfach zu beurteilen.
Wir beobachten die Entwicklungen der rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Filmen in der Lehre stetig und versuchen auf dieser Seite möglichst aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.
Über Hinweise von Veränderungen der rechtlichen Rahmen, die wir noch nicht aufgenommen haben, freuen wir uns! Nutzen Sie gerne hierzu unser Kontaktformular.
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